Haftung des Hotelinhabers für sein W-LAN – Kanzlei Wilde Beuger Solmecke Köln
www.wbs-law.de Hotline: 0221 / 400 67 55 E-Mail: info@wbs-law.de Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE weist auf ein vielleicht richtungweisendes Urteil des Landgericht Frankfurt am Main hin. Im Urteil hat das Landgericht entschieden, dass Hotels nicht für Filesharing-Vergehen haften müssen, die von den Gästen im Hotel-eigenen WLAN begangen wurden. Voraussetzung dafür ist, dass das WLAN gesichert ist und die Gäste über die gesetzlichen Richtlinien zur Nutzung informiert wurden. Die Rechtsprechung tendierte zuletzt oft in diese Richtung: Ein WLAN-Anbieter haftet für die Urheberrechtsverletzungen der Anwender, die sich über das angebotene WLAN ins Internet eingeloggt haben. Das ist ein großes Problem für Hotels, Cafés, Restaurants oder sonstige Anbieter, die ihren Kunden über ein WLAN einen unkomplizierten Internet-Zugang zur Verfügung stellen möchten. Rechtsanwalt Christian Solmecke, Partner in der Kölner Kanzlei WILDE BEUGER & SOLMECKE, weist nun auf ein Urteil vom Landgericht Frankfurt am Main hin, das am 18. August 2010 ergangen ist und nun veröffentlicht wurde. Er sagt: “Dieses neue Urteil sagt klar, dass Hotels und damit auch alle ähnlich aufgestellten Access-Provider grundsätzlich nicht für das unerlaubte Filesharing von Gästen und Kunden haften. Das ist ein sehr wichtiges Urteil, das bei zukünftigen Verhandlungen sicherlich noch oft zitiert werden wird.” Zum Sachverhalt: Im Fall wurde ein Hotelbetreiber von einem …